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27.04.2024
27.04.2024
21840 Positiv­daten

LG München I: Telefonica darf Positiv­daten von Kunden nicht an Schufa weitergeben

14.09.2023Das Landgericht München I hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass der Mobilfunk­anbieter Telefonica nach Abschluss eines Tele­kommunikations­vertrags keine Positiv­daten von seinen Kunden an die Auskunftei Schufa übermitteln darf. Weiterlesen auf www.anwaltsregister.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.anwaltsregister.de
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