wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
13.10.2024
13.10.2024
24529 Anwaltskanzlei Lenné

LAG Hamm: Mindestlohn für Mitglieder im Yoga-Ashram

06.09.2024Eine Volljuristin arbeitete jahrelang in einem Yoga-Ashram und erhielt dafür lediglich ein Taschengeld. Nun bestätigte das Landesarbeits­gericht Hamm in seinem Urteil vom 14.05.2024 (Az.: 6 Sa 1128/23) den Arbeitnehmerstatus der Frau und entschied, dass sie Anspruch auf eine Nachzahlung des Mindestlohns in Höhe von ca. 42.000 Euro habe. Auch den Klagen von zwei weiteren Ashram-Mitgliedern gab das Gericht statt.Klägerin leistet im Ashram 42 Arbeitsstunden pro Woche gegen TaschengeldDie Volljuristin lebte und arbeitete über mehrere Jahre in einem Yoga-Zentrum. Ihre Aufgaben nahmen mit der Zeit immer weiter zu: Sie plante Unterricht und Seminare, war Teil des Social-Media- und Online-Marketing-Teams und übernahm später sogar dessen Leitung. Für ...Weiterlesen auf www.anwalt-leverkusen.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.anwalt-leverkusen.de
www.anwalt-leverkusen.de mehr von www.anwalt-leverkusen.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/LAG_Hamm_Mindestlohn_fuer_Mitglieder_im_Yoga-Ashram