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29.04.2024
29.04.2024
11247 Bundesarbeitsgericht

Kündigungen des Kabinenpersonals von Air Berlin wegen fehlerhafter Massen­entlassungs­anzeige unwirksam

18.05.2020Die Kündigungen des Kabinenpersonals der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin vom 27. Januar 2018 sind wegen fehlerhafter Massen­entlassungs­anzeige gemäß § 17 Abs. 1, Abs. 3 KSchG iVm. § 134 BGB unwirksam. Das hat das Bundes­arbeitsgericht entschieden. Die Arbeitsverhältnisse dieser Arbeitnehmer sind jedoch nicht auf die Luftfahrt­gesellschaft Walter mbh (LGW) übergegangen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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