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20.05.2025
20.05.2025
25884 Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen

Krankenkasse muss Neurostimu­lationsanzug nicht bezahlen

20.05.2025Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass ein Ganzkörper-Neurostimu­lationsanzug für Patienten mit Multipler Sklerose (MS) nicht von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden muss.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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