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28.04.2024
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12115 Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen

Krankenkasse muss Kosten für Elektroroller nicht übernehmen

07.09.2020Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass ein Elektroroller kein Hilfsmittel der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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