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28.04.2024
28.04.2024
18712 Bundesverwaltungsgericht

Kommandeure müssen bei privaten Internetauftritten die Auswirkungen auf ihr berufliches Ansehen beachten

20.06.2022Das Bundes­verwaltungs­gericht hat die Rechtsbeschwerde einer Bataillons­kommandeurin gegen eine disziplinar­rechtliche Entscheidung des Truppen­dienst­gerichts Süd zurückgewiesen und betont, dass Soldaten in besonders repräsentativen Funktionen auch bei privaten Internetauftritten bei der Form ihres Auftretens Zurückhaltung üben müssen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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