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28.04.2024
28.04.2024
9862 Landgericht Leipzig

Klausel in Wohnraummietvertrag zur Tragung von Kosten einer Zwischenablesung anlässlich eines Mietverhältnisendes unzulässig

09.12.2019Regelt eine Klausel in einem Wohnraummietvertrag, dass der Mieter die Kosten einer Zwischenablesung anlässlich des Endes des Mietverhältnisses zu tragen hat, ist sie wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam. Dies hat das Landgericht Leipzig entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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