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28.04.2024
28.04.2024
10943 Landgericht Köln

Klagegebühr für WEG-Verwalter für Hausgeldklage muss der Höhe nach im Verhältnis zum rückständigen Betrag begrenzt sein

14.04.2020Die Klagegebühr für einen WEG-Verwalter für eine Hausgeldklage muss der Höhe nach im Verhältnis zum rückständigen Betrag begrenzt sein. Wird stattdessen ein Pauschalbetrag für jeden Klagefall zugesprochen, so ist unzulässig. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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