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13.08.2026
13.08.2026
28442 Verwaltungsgericht Neustadt

Keine nachträgliche Genehmigung für ungenehmigten Wohnanbau über den "Bau-Turbo"

13.08.2026Auch die neuen Regelungen zur Wohnraumsicherung ("Bau-Turbo") rechtfertigen ohne Zustimmung der Gemeinde keine Nachgenehmigung regelwidriger Bauten. Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts hat daher die Klage einer Grundstücks­eigentümerin auf Erteilung einer nachträglichen Baugenehmigung für einen Anbau zu Wohnzwecken abgewiesen.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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