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09.10.2025
09.10.2025
27169 GSP Dr. Glaser & Scheidt

Keine erste Tätigkeitsstätte für Leiharbeitnehmer beim Entleiher

09.10.2025BFH stärkt Leiharbeitnehmer – Reisekosten statt Entfernungs­pauschale Wer täglich zur selben Firma fährt, denkt schnell: Das ist mein Arbeitsplatz – steuerlich gesehen aber nicht unbedingt. Der Bundesfinanzhof hat klargestellt: Leiharbeitnehmer haben beim Entleiher keine erste Tätigkeitsstätte, selbst wenn sie dort über Jahre eingesetzt werden. Für sie bedeutet das bares Geld – denn statt der begrenzten Entfernungs­pauschale […]Der Beitrag Keine erste Tätigkeitsstätte für Leiharbeitnehmer beim Entleiher erschien zuerst auf Scheidt Kalthoff & Partner - Rechtsanwaelte.Weiterlesen auf rechtsanwaelte-gsp.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf rechtsanwaelte-gsp.de
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