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28.04.2024
28.04.2024
14827 Verwaltungsgericht Münster

Keine Testpflicht bei schulischen Abschlussprüfungen

30.04.2021Schülerinnen und Schüler dürfen in Nordrhein-Westfalen auch ohne vorherigen (negativen) Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 an schulischen Abschlussprüfungen und Berufsa­bschluss­prüfungen teilnehmen. Das hat das Verwaltungsgericht Münster klargestellt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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