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27.04.2024
27.04.2024
18698 Amtsgericht Berlin-Mitte

Keine Pflicht zur Duldung von Instand­setzungs­arbeiten bei fehlender Ankündigung der Maßnahmen

17.06.2022Für einen Wohnungsmieter besteht keine Pflicht zur Duldung von Instand­setzungs­arbeiten, wenn ihm die Maßnahmen zuvor nicht rechtzeitig angekündigt wurden. Verweigert der Mieter den Zutritt zur Wohnung, kann er daher nicht gekündigt werden. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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