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27.04.2024
27.04.2024
16726 Verwaltungsgericht Frankfurt am Main

Keine Fahrrad-Demo auf der Autobahn A5

06.09.2021Die für das Versammlungsrecht zuständige 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main hat einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt, in dem es um die Einbeziehung der Bundesautobahn A5 für eine Demonstration unter dem Motto „Mehr Platz für Radler – nicht nur heut‘ Nacht“ am Sonnabend, 4. September 2021, in der Zeit von 18 Uhr bis 23 Uhr ging.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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