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02.05.2024
02.05.2024
20821 Oberverwaltungsgericht Lüneburg

In der Regel keine Erlaubnis zur Nutzung einer Autobahn für eine Fahrrad­demonstration

13.06.2023In der Regel darf eine Autobahn nicht für eine Fahrrad­demonstration genutzt werden, da eine Sperrung der Autobahn mit erheblichen Behinderungen und Gefährdung des Verkehrs einhergeht. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Lüneburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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