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27.04.2024
27.04.2024
20970 Oberlandesgericht Celle

Fahrzeug­halter­haftung des passiv unbeteiligten Fahrzeugs bei Kettenauffahrunfall

05.07.2023Wird bei einem Kettenauffahrunfall infolge eines Staus auf einer Autobahn ein Beifahrer auch dadurch verletzt, dass das Fahrzeug auf ein weiteres Fahrzeug aufgeschoben wird, so haftet dessen Fahrzeughalter nach § 7 Abs. 1 StVG. Bei einem Auffahrunfall wegen eines Staus verwirklicht sich das typische Gefährdungs­potential, weswegen § 7 Abs. 1 StVG erlassen wurde. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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