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04.11.2025
04.11.2025
27303 GSP Dr. Glaser & Scheidt

Keine Ersatzerb­schaftsteuer für nichtrechtsfähige Auslands-Familienstiftung

04.11.2025Verwaltungssitz allein genügt nicht – Rechtsfähigkeit als Schlüssel zur Steuerpflicht Was passiert, wenn eine Schweizer Familienstiftung ihr Vermögen ausgerechnet von Deutschland aus verwalten lässt? Genau diese Frage hatte der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aufsehenerregenden Urteil zu klären – und setzte ein deutliches Zeichen: Ohne Rechtsfähigkeit keine Ersatzerb­schaftsteuer. Damit stoppt der BFH die bislang expansive Auffassung […]Der Beitrag Keine Ersatzerb­schaftsteuer für nichtrechtsfähige Auslands-Familienstiftung erschien zuerst auf Scheidt Kalthoff & Partner - Rechtsanwaelte.Weiterlesen auf rechtsanwaelte-gsp.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf rechtsanwaelte-gsp.de
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