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29.04.2024
29.04.2024
18088 Bundesverwaltungsgericht

Keine Einsichtnahme der Überwachungsbehörde in ärztliche Patientenakten zur Kontrolle des Betäubungs­mittel­verkehrs

17.03.2022Die für die Überwachung des Betäubungs­mittel­verkehrs zuständigen Behörden sind nicht befugt, zur Kontrolle des Verschreibens von Betäubungsmitteln Einsicht in ärztliche Patientenakten zu nehmen. Das hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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