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27.04.2024
27.04.2024
20542 Drogenstrafrecht

Drogenbesitz ist kein Kavaliersdelikt – Mit welchen Strafen muss man rechnen?

15.06.2023Was sagt das Gesetz zum Drogenbesitz?Paragraph 29 des Betäubungs­mittelgesetzes (BtMG) ist die zentrale Vorschrift für Drogendelikte. Der Besitz von Betäubungsmitteln, unabhängig von der Menge, ist nach § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG strafbar. Der Straftatbestand ist jedoch nicht erfüllt, wenn man keine Sachherrschaft über die Drogen ausübt, sie z.B. zum Rauchen mitnimmt oder sofort entsorgt. Das BtMG definiert Drogen als Stoffe, die abhängig machen oder die Gesundheit gefährden können, einschließlich der Stoffe, die zur Herstellung von Betäubungsmitteln verwendet werden.Das BtMG hat drei Anlagen, die eine Liste aller als Betäubungsmittel eingestuften Stoffe enthalten. Diese Liste umfasst sowohl natürliche Stoffe wie Cannabis, Kokain und Opium als auch ...Weiterlesen auf www.refrago.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.refrago.de
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