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27.04.2024
27.04.2024
15898 Verwaltungsgericht Mainz

Keine Baugenehmigung für Flugzeughalle in Mainz-Finthen

09.07.2021Eine weitere Abstellhalle für Kleinflugzeuge auf dem Flugplatz Mainz-Finthen ist baurechtlich nicht genehmigungsfähig, denn deren Errichtung widerspricht dem Flächennutzungsplan der Stadt Mainz, der für das Baugrundstück Wohnbauflächen vorsieht. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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