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29.04.2024
29.04.2024
12758 Oberverwaltungsgericht Lüneburg

Keine Aufhebung der Erlaubnis zur Kindertagespflege bei einmaliger unerlaubter Kinderbetreuung in privater Wohnung

16.11.2020Betreut eine Tagespflegeperson die Kinder in der privaten Wohnung, obwohl diese Räumlichkeiten zur Kinderbetreuung nicht genehmigt sind, so stellt dies eine Pflichtverletzung dar. Jedoch rechtfertigt der einmalige Verstoß keine Aufhebung der Erlaubnis zur Kindertagespflege. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Lüneburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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