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29.04.2024
29.04.2024
15902 Bundesfinanzhof

Kein lohnsteuerbarer Vorteil bei Überlassung eines Feuerwehr­einsatz­fahrzeugs an den Leiter der Freiwilligen Feuerwehr

09.07.2021Die Überlassung eines Einsatzfahrzeugs an den Leiter der Freiwilligen Feuerwehr führt nicht zu Arbeitslohn. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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