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30.04.2024
30.04.2024
12756 Amtsgericht München

Kein kostenfreier Rücktritt von Kreuzfahrt wegen Unwohl- und Angstgefühlen

16.11.2020Das AG München hat entschieden, dass eine Reisende, die wegen der Corona-Pandemie von einer gebuchten Kreuzfahrt, zurückgetreten ist, die vereinbarte Stornogebühr zahlen muss, wenn zu diesem Zeitpunkt noch nicht absehbar war, ob die Kreuzfahrt coronabedingt ausfällt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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