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03.05.2024
03.05.2024
21701 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Kein Waffenschein für Bundeswehrsoldat wegen befürchteter Gefährdung der eigenen Person durch islamistische Terroranschläge

01.09.2023Ein in Bielefeld wohnhafter Bundeswehrsoldat hat wegen von ihm befürchteter Gefährdung seiner eigenen Person durch islamistische Terroranschläge keinen Anspruch auf Erteilung eines Waffenscheins. Das hat das Oberverwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden und damit das vorangegangene Urteil des Verwaltungsgerichts Minden geändert.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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