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28.04.2024
28.04.2024
17490 Landgericht Frankfurt am Main

Kein Schmerzensgeld wegen Quarantäne nach Rückreise aus Risikogebiet

28.12.2021Eine Absonderung von Personen, die von einem Risikogebiet nach Deutschland zurückreisen, ist auf Grundlage der Quarantäne-Verordnung des Landes Hessen vom 26. November 2020 rechtmäßig. Das hat die für Amtshaftungen zuständige 4. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main entschieden. Den betroffenen Reiserückkehrern steht kein Schmerzensgeld gegen das Land Hessen zu.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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