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29.04.2024
29.04.2024
11563 Landgericht Coburg

Kein Schadensersatz vom Vermieter wegen Fahrzeugschäden durch Baumharz

06.07.2020Die Klage der Mieterin eines Pkw-Stellplatzes auf Ersatz von Schäden an ihrem Fahrzeug durch herabtropfendes Harz und Beseitigung des hierfür ursächlichen Baumes blieb erfolglos. Weder liegt ein Mangel der Mietsache vor noch besteht für den Vermieter eine entsprechende Verkehrs­sicherungs­pflicht, das Herabtropfen von Harz zu verhindern. Ein Anspruch auf Beseitigung des Baumes besteht ebenfalls nicht. Das entschied das Amtsgericht Coburg mit Urteil.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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