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29.04.2024
29.04.2024
15603 Gerichtshof der Europäischen Union

Kein Schadensersatz bei harter Flugzeuglandung

04.06.2021Die Haftung einer Airline besteht bei einer harten Landung nur dann, wenn diese nicht vorschriftsgemäß durchgeführt worden ist. dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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