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28.04.2024
28.04.2024
17117 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Kein Leistungs­verweigerungs­recht wegen Aufnahme der Vertragspartei auf die sog. Terrorliste

04.11.2021Der Vertragspartner einer auf der sog. Terrorliste (Specially Designed Nationals List, SDN-Liste) durch die US-amerikanischen Behörden gelisteten Partei kann die Rückzahlung einer erhaltenen Vorauszahlung nicht so lange verweigern, bis die gelistete Partei von dieser Liste gestrichen ist. Das Festhalten an diesem Vertrag ist auch nicht unzumutbar, da nach der EU-Blocking-VO die amerikanischen Handelsverbote mit SDN-gelisteten Unternehmen in der EU nicht zu berücksichtigen sind. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat deshalb die Beklagte zur Rückzahlung einer erhaltenen Vorauszahlung von gut 27 Millionen € verurteilt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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