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28.04.2024
28.04.2024
16662 Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein

Kein Entzug der Fahrerlaubnis wegen Demenz ohne entsprechendes fachärztliches Gutachten

24.08.2021Der Entzug der Fahrerlaubnis wegen einer behaupteten Demenz, setzt ein entsprechendes fachärztliches Gutachten voraus. Allein eine starke Einschränkung des Gedächtnisses oder eine befürchtete baldige mittelschwere Demenz rechtfertigt keine Fahr­erlaubnis­entziehung. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Schleswig-Holstein entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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