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29.04.2024
29.04.2024
9810 Landgericht Berlin

Kein Eigenbedarf bei unterlassenem Versuch der Anmietung einer Alternativwohnung trotz behaupteter Dringlichkeit des Umzugs

02.12.2019Begründet ein Vermieter eine Eigen­bedarfs­kündigung mit der Behauptung, die Bedarfsperson benötige dringend die Wohnung, so bestehen an dem Eigenbedarf Zweifel, wenn trotz der zeitlich unabsehbaren Vorenthaltung der Wohnung durch den Mieter die Bedarfsperson sich nicht um eine zeitweilige Ersatzunterkunft bemüht. Eine Ausnahme besteht, wenn die Anmietung einer Ersatzunterkunft aus wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen unzumutbar ist. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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