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29.04.2024
29.04.2024
12463 Landgericht Rostock

Kein Anspruch des Reiseveranstalters auf Stornogebühren bei Rücktritt von einer Kreuzfahrtreise wegen Virus-Pandemie

28.10.2020Tritt ein Reisender wegen einer Virus-Pandemie von einer Kreuzfahrtreise zurück, steht dem Reiseveranstalter gemäß § 651 h Abs. 3 BGB kein Anspruch auf Stornogebühren zu. Jedenfalls die Corona-Pandemie stellt einen unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstand im Sinne der Vorschrift dar. Dies hat das Landgericht Rostock entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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