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27.04.2024
27.04.2024
18846 Bundesverwaltungsgericht

Kein Anspruch auf Widerruf und Richtigstellung von Äußerungen in dem Bericht des Bundesrechnungshofs über die Bundeskunsthalle

06.07.2022Der frühere kaufmännische Geschäftsführer der Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland in Bonn (Bundeskunsthalle) kann von der beklagten Bundesrepublik weder den Widerruf noch die Richtigstellung von Äußerungen in einem Bericht des Bundesrechnungshofs verlangen. Dies hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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