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27.04.2024
27.04.2024
17854 Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht

Kein Anspruch auf Ausstellung einer Bescheinigung über den Status "vollständig geimpft" bei einmaliger Impfung

15.02.2022Die einmal mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpften Antragsteller haben keinen Anspruch auf Feststellung, dass sie als vollständig geimpft im Sinne von § 2 Nr. 3 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) gelten und deswegen von den Verboten der Corona-Bekämpfungs­verordnung des Landes befreit seien. Das hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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