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27.04.2024
27.04.2024
14270 Bayerisches Oberstes Landesgericht

Kein Absehen von Regelfahrverbot wegen Rufbereitschaft eines in Notaufnahme tätigen Arztes

11.03.2021Die Rufbereitschaft eines in einer Notaufnahme tätigen Arztes rechtfertigt kein Absehen vom Regelfahrverbot im Falle eines groben Pflichtenverstoßes. Es ist dem Arzt zumutbar, während der Fahrverbotsdauer Alternativen zu finden. Dies hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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