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29.04.2024
29.04.2024
20627 Bundesfinanzhof

Keine Steuerermäßigung für ein Hausnotrufsystem ohne Sofort-Hilfe

10.05.2023Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Steuerermäßigung nach § 35 a Abs. 2 (Ermäßigung der Einkommensteuer um 20 % der Aufwendungen) für ein Hausnotrufsystem nicht in Anspruch genommen werden kann, wenn dieses im Notfall lediglich den Kontakt zu einer 24 Stunden-Servicezentrale herstellt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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