wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
05.12.2024
05.12.2024
24282 Kanzlei am Südstern

KI-Nutzung am Arbeitsplatz – Muss der Betriebsrat gefragt werden?

25.07.2024Am 16. Januar 2024 entschied das Arbeitsgericht Hamburg über einen interessanten Fall, der die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) am Arbeitsplatz betraf. Der Fall (Az. 24 BVGa 1/24) drehte sich um die Frage, ob ein Unternehmen seinen Mitarbeitern die Nutzung von KI-Tools wie ChatGPT erlauben kann, ohne den Betriebsrat im Vorfeld einzubeziehen. Die Entscheidung des Gerichts bietet wertvolle Einblicke in die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Zeiten von KI.Im Mittelpunkt des Falles stand ein global agierender Hersteller im Bereich der Medizintechnik, ansässig in Hamburg, mit rund 1.600 Mitarbeitern. Dieser Arbeitgeber hatte seinen Beschäftigten die Nutzung von KI-Systemen, wie beispielsweise ChatGPT, ausdrücklich erlaubt. Dabei ...Weiterlesen auf kanzlei-am-suedstern.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf kanzlei-am-suedstern.de
kanzlei-am-suedstern.de mehr von kanzlei-am-suedstern.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/KI-Nutzung_am_Arbeitsplatz_Muss_der_Betriebsrat_gefragt_werden