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29.04.2024
29.04.2024
13304 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Journalistin hat keinen Auskunftsanspruch zur Vermögensanlage des Erzbistums Köln

21.01.2021Das Erzbistum Köln ist presserechtlich nicht verpflichtet, Auskunft darüber zu erteilen, wie es sein Vermögen anlegt, auch soweit es um Einnahmen aus Kirchensteuern geht. Das hat das Ober­verwaltungs­gericht durch Urteil entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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