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29.04.2024
29.04.2024
19909 Amtsgericht Bremen

Installation eines Klimagerätes an Außenfassade kann mit einfacher Mehrheit der Wohnungseigentümer beschlossen werden

28.12.2022Die Installation eines Klimageräts an der Außenfassade kann grundsätzlich gemäß § 20 Abs. 1 WEG mit einfacher Mehrheit der Wohnungseigentümer beschlossen werden. Ein entsprechender Beschluss ist aber gemäß § 20 Abs. 4 WEG unzulässig, wenn dadurch die grundlegende Umgestaltung der Wohnanlage bewirkt wird. Dies hat das Amtsgericht Bremen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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