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29.04.2024
29.04.2024
22651 Landgericht Frankfurt am Main

Kein Anspruch des Eigentümers einer Dachgeschosswohnung auf Genehmigung eines Split-Klimageräts

17.01.2024Der Eigentümer einer Dachgeschosswohnung hat keinen Anspruch auf Genehmigung eines Split-Klimageräts. Daran ändern auch keine pauschalen Behauptungen zu den gesundheitlichen Folgen einer Hitzebelastung etwas. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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