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29.04.2024
29.04.2024
13412 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

In Griechenland anerkannte Schutzberechtigte dürfen derzeit nicht rücküberstellt werden

05.02.2021Asylanträge von in Griechenland anerkannten Schutzberechtigten dürfen grundsätzlich nicht als unzulässig abgelehnt werden, weil zumindest derzeit - vorbehaltlich besonderer Umstände des Einzelfalls - generell die ernsthafte Gefahr besteht, dass sie im Falle ihrer Rückkehr dorthin ihre elementarsten Bedürfnisse („Bett, Brot, Seife“) für einen längeren Zeitraum nicht befriedigen können. Das hat das Ober­verwaltungs­gericht durch Urteile vom 21. Januar 2021 entschieden und die vorausgehenden Urteile der Verwaltungsgerichte Arnsberg und Düsseldorf geändert.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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