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27.04.2024
27.04.2024
20360 Landgericht Saarbrücken

Hupen begründet kein Vertrauen auf Abbruch einer Rückwärtsfahrt

14.03.2023Hupt ein Fahrzeugführer, um einen rückwärts aus einer Garageneinfahrt ausfahrenden Verkehrsteilnehmer zu warnen, darf er nur unter besonderer Vorsicht und jederzeitiger Bremsbereit weiterfahren. Das Hupen begründet kein Vertrauen darauf, dass der andere Verkehrsteilnehmer die Rückwärtsfahrt abbricht. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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