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20.05.2025
20.05.2025
25887 Landgericht Lübeck

Schulterblick statt Rückfahrkamera

20.05.2025Wer mit seinem Fahrzeug rückwärts fährt, muss auf andere Verkehrsteilnehmer ganz besonders achten. Auf die Rückfahrkamera darf man sich nicht verlassen. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Lübeck hervor.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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