wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
11.05.2024
11.05.2024
12312 Oberverwaltungsgericht Lüneburg

Hundepension und Hundeschule mit 40 Hunden im Dorfgebiet allgemein zulässig

02.10.2020Eine Hundepension und Hundeschule mit 40 Hunden ist in einem Dorfgebiet im Sinne von § 5 der Bau­nutzungs­verordnung (BauNVO) allgemein zulässig. Ist das Gebiet durch eine landwirtschaftliche und gewerbliche Nutzung geprägt, so spricht dies für das Vorliegen eines Dorfgebiets. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Lüneburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
www.kostenlose-urteile.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Hundepension_und_Hundeschule_mit_40_Hunden_im_Dorfgebiet_allgemein_zulaessig