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28.04.2024
28.04.2024
21249 Anwaltskanzlei Harzewski

Hinweisge­berschutzgesetz

08.06.2023Das Hinweisge­berschutzgesetz zielt darauf ab, den bisher unzureichenden Schutz von Hinweisgebern zu verbessern und die EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) in nationales Recht umzusetzen. Es soll sowohl den Schutz von Hinweisgebern als auch von Personen, die von einer Meldung betroffen sind, stärken und sicherstellen, dass ihnen keine Nachteile gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes drohen. Bisher gab es in Deutschland kein umfassendes und einheitliches System zum Schutz von Hinweisgebern. In der Vergangenheit wurden Hinweisgeber daher immer wieder benachteiligt. Zu melden sind künftig zum Beispiel Verstöße gegen Strafvorschriften und bußgeldbewährte Verstöße gegen den Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, das Mindestlohngesetz oder ...Weiterlesen auf rechtsanwalt-harzewski.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf rechtsanwalt-harzewski.de
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