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02.05.2024
02.05.2024
17249 Oberlandesgericht Braunschweig

Hinweisbeschluss im Kapitalanleger-Musterverfahren gegen VW und Porsche vor dem Oberlandesgericht Braunschweig

23.11.2021Im Kapitalanleger-Musterverfahren der Deka Investment GmbH gegen die Volkswagen AG und die Porsche Automobil Holding SE (3 Kap 1/16) hat der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig in einem Hinweisbeschluss vom 18.11.2021 wesentliche Hinweise für den weiteren Verfahrensablauf gegeben. Der Senat hat sich in dem 30-seitigen Beschluss zu einzelnen rechtlichen Fragestellungen zur Ad-hoc-Mittteilungspflicht positioniert, die Gegenstand der vergangenen mündlichen Verhandlungen waren. Er geht nunmehr davon aus, dass die Entscheidung zum Einbau von unzulässigen Abschalt­einrichtungen in Fahrzeuge für den US-amerikanischen Markt bereits im Jahr 2008 eine sog. Insiderinformation darstellte, die dem Kapitalmarkt durch eine Ad-hoc-Mitteilung hätte bekannt ...Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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