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29.04.2024
29.04.2024
12538 Oberlandesgericht Oldenburg

Heimvertrag mit Demenzpatienten kann nicht aufgrund demenzbedingter Ver­haltens­auffällig­keiten gekündigt werden

06.11.2020Der Heimvertrag mit Demenzpatienten kann grundsätzlich nicht wegen demenzbedingter Ver­haltens­auffällig­keiten gekündigt werden. Vielmehr ist dem Heimbetreiber grundsätzlich das Festhalten an dem Vertrag zumutbar. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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