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02.05.2024
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11019 Verwaltungsgericht Halle

Ablehnung eines zumutbaren Betreuungsplatzes in Kindertagesstätte begründet Verzicht auf gegenwärtige Realisierung des Anspruchs auf Kinder­betreuungs­platz

27.04.2020Wird ein zumutbarer Betreuungsplatz in einer Kindestagesstätte abgelehnt, so liegt darin ein Verzicht auf die gegenwärtige Realisierung des Anspruchs auf einen Kinder­betreuungs­platz. Ein Eilverfahren, gerichtet auf Gewährung eines Betreuungsplatzes, ist in diesem Fall unbegründet. Dies hat das Verwaltungsgericht Halle entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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