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27.04.2024
27.04.2024
21230 Oberverwaltungsgericht Münster

Zeitverzögerung ist durch Tempo 30 geringfügig und zumutbar

09.08.2023Die Stadt Meerbusch hatte mit ihren Beschwerden gegen zwei Eilbeschlüsse des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 21.06.2023 Erfolg. Nach zwei Beschlüssen des Ober­verwaltungs­gerichts gilt auf dem Winklerweg und der Gonellastraße in Meerbusch vorerst weiter Tempo 30 und die STOP-Schilder an der Kreuzung Gonellastraße/Hauptstraße (Fußgängerzone) dürfen stehen bleiben.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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