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18.05.2024
18.05.2024
21614 ANWALTSHAUS

Grundsteuer bei der Wohnung: Wer muss informiert werden?

06.05.2022Uns haben bereits mehrere Anrufe von Wohnungseigentümern und Hausverwaltern zum Thema „Grundsteuer“ und den wegen der neuen Grundstücks­bewertungen vom Finanzamt verschickten Vorankündi­gungsschreiben erreicht.In diesem Schreiben der Finanzbehörden heißt es:„Sind Sie Miteigentümerin bzw. Miteigentümer? Falls Ihnen das Grundstück nicht allein gehört, informieren Sie bitte die anderen Miteigentümerinnen und Miteigentümer“.Damit sind nicht die anderen Mitglieder der Wohnungsei­gentumsge­meinschaft, sondern nur die Miteigentümer des Sondereigentums (also der konkreten Wohnung, des konkreten Ladens/Büros, des Stellplatzes) gemeint. Es bleibt bei der bisherigen Konzeption der Grundsteuer B und damit auch dabei, dass die Grundsteuer ...Weiterlesen auf www.anwaltshaus.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.anwaltshaus.de
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