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29.04.2024
29.04.2024
18774 Bundesfinanzhof

Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Mieten für Messestandflächen

27.06.2022Entgelte für Messestandflächen, die ein Unternehmen zu Ausstellungszwecken anmietet, unterliegen nur dann der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung, wenn die Messestandfläche bei unterstelltem Eigentum des ausstellenden Unternehmens zu dessen Anlagevermögen gehören würde. Dies hat der Bundesfinanzhof zu § 8 Nr. 1 Buchst. e des Gewerbe­steuer­gesetzes (GewStG) entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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