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29.04.2024
29.04.2024
19394 Amtsgericht Pfaffenhofen a.d. Ilm

Geldentschädigung von 300 € wegen unerlaubter Werbe-E-Mail

22.09.2022Erhält ein Internetnutzer unerwünschte Werbe-E-Mails und muss sich nachfolgend mit der Abwehr der unerwünschten Werbung und der Herkunft seiner Daten auseinandersetzen, so kann ihm gemäß Art. 82 DSGVO ein Anspruch auf eine Geldentschädigung in Höhe von 300 € zu stehen. Dies hat das Amtsgericht Pfaffenhofen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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